
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Precision Autotechnik AG
1. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Indem der Kunde sein Fahrzeug bei Precision Autotechnik AG für Wartungs-, Reparatur- oder sonstige Dienstleistungen abgibt, erklärt er sich damit einverstanden, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren, die die Beziehung zwischen dem Kunden und Precision Autotechnik AG regeln.
1.2 Precision Autotechnik AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, und der Kunde wird über alle anwendbaren Änderungen vor der Erbringung der Dienstleistungen informiert.
1.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Unterzeichnen und Akzeptieren zu lesen und zu verstehen.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Precision Autotechnik AG erbrachten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Wartung, Reparatur, Installation von Zubehör und Diagnose.
1.5 Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenstellt einen rechtlich bindenden Vertrag zwischen dem Kunden und Precision Autotechnik AG dar.
2. Haftung für erbrachte Dienstleistungen
2.1 Precision Autotechnik AG garantiert, dass alle Dienstleistungen gemäß den Herstellervorgaben durchgeführt werden, unter Verwendung von Originalteilen oder Teilen von gleichwertiger Qualität und von qualifizierten und erfahrenen Fachleuten.
2.2 Precision Autotechnik AG verpflichtet sich, die Dienstleistungen sorgfältig durchzuführen, in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Standards und unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften.
2.3 Precision Autotechnik AG haftet nicht für Schäden, die sich aus Verzögerungen bei der Lieferung von Teilen oder der Erbringung von Dienstleistungen ergeben, sofern diese Verzögerungen nicht durch Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten von Precision Autotechnik AG verursacht werden.
2.4 Precision Autotechnik AG wird dem Kunden vor Beginn der Dienstleistungen einen detaillierten Kostenvoranschlag zur Verfügung stellen, und der Kunde muss den Kostenvoranschlag genehmigen, bevor irgendwelche Arbeiten begonnen werden.
2.5 Falls zusätzliche oder von den ursprünglich vereinbarten abweichende Dienstleistungen erforderlich sind, wird Precision Autotechnik AG den Kunden darüber informieren und seine Zustimmung einholen, bevor mit den zusätzlichen Dienstleistungen fortgefahren wird
2.6 Die von Precision Autotechnik AG bereitgestellten Kostenvoranschläge basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen. Es kann jedoch zu Abweichungen bei den endgültigen Kosten kommen, die auf unvorhergesehene Faktoren wie zusätzlichen Teilebedarf, erhöhte Komplexität der Dienstleistungen oder zuvor nicht erkennbare Bedingungen zurückzuführen sind. Precision Autotechnik AG verpflichtet sich, den Kunden über alle wesentlichen Änderungen im Kostenvoranschlag zu informieren, bevor zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden. Sofern nicht anders angegeben, gilt eine Abweichung von bis zu 15% des ursprünglichen Kostenvoranschlags als akzeptabel und erfordert keine vorherige Zustimmung des Kunden.
3. Haftung für Schäden und Diebstahl
3.1 Precision Autotechnik AG haftet nicht für Schäden, die am Fahrzeug während des Transports oder der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, es sei denn, solche Schäden werden durch Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten von Precision Autotechnik AG oder deren Mitarbeitern verursacht.
3.2 Precision Autotechnik AG haftet nicht für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, während die Dienstleistungen erbracht werden. Kunden werden angehalten, alle Wertgegenstände zu entfernen, bevor sie das Fahrzeug übergeben. oder Fehlverhalten von Precision Autotechnik AG oder deren Mitarbeitern auf.
3.3 Precision Autotechnik AG wird angemessene Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit des Fahrzeugs während es in ihrem Besitz ist zu gewährleisten, haftet jedoch nicht für Diebstahl oder Vandalismus, es sei denn, solche Ereignisse treten aufgrund von Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten von Precision Autotechnik AG oder deren Mitarbeitern auf.
3.4 Der Kunde muss das Fahrzeug nach Abschluss der Dienstleistungen überprüfen und Precision Autotechnik AG sofort über festgestellte Schäden oder Probleme informieren.
3.5 Falls Precision Autotechnik AG für Schäden am Fahrzeug oder Diebstahl haftbar ist, ist die Haftung der Werkstatt auf die Kosten für die Reparatur der Schäden oder den Ersatz des Fahrzeugs beschränkt, je nachdem, was zutrifft.
4. Entschädigung
4.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Precision Autotechnik AG und seine Mitarbeiter, Beauftragten und Vertreter von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die aus oder im Zusammenhang mit den von Precision Autotechnik AG erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, solche Ansprüche resultieren aus Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten von Precision Autotechnik AG oder seinen Mitarbeitern.
4.2 Die Entschädigung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die sich aus Schäden an Dritten, Bußgeldern oder Strafen ergeben, die aufgrund von Verstößen gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verhängt werden, und Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten.
4.3 Die Entschädigung gilt auch für Ansprüche, die sich aus unsachgemäßer Verwendung, falscher Installation oder unzureichender Wartung von Teilen oder Zubehör ergeben, die von Precision Autotechnik AG geliefert oder installiert wurden, es sei denn, solche Ansprüche resultieren aus Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten der Werkstatt oder ihrer Mitarbeiter.
4.4 Die Verpflichtung zur Entschädigung von Precision Autotechnik AG bleibt auch nach Abschluss der Dienstleistungen und Abholung des Fahrzeugs durch den Kunden bestehen.
5. Garantie für Teile und Dienstleistungen
5.1 Precision Autotechnik AG bietet eine Garantie für die bereitgestellten Teile und Dienstleistungen gemäß den vom Hersteller der Teile und den geltenden Gesetzen festgelegten Bedingungen. Die Garantie ist für 1 Jahr oder 15.000 km gültig, je nachdem, was zuerst eintritt.
5.2 Die Garantie deckt keine Mängel oder Ausfälle ab, die durch unsachgemäße Verwendung, Unfall, falsche Installation, unzureichende Wartung oder normalen Verschleiß verursacht werden.
5.3 Eingriffe durch den Kunden:
5.3.1 Jede unautorisierte Änderung oder Wartung durch den Kunden, einschließlich des Austauschs von Flüssigkeiten mit nicht empfohlenen Produkten, kann die Garantie sofort ungültig machen.
5.3.2 Die Verwendung von nicht spezifizierten Produkten kann die Garantie beeinträchtigen und zu schwerwiegenden Schäden führen, die nicht von der Garantie abgedeckt sind.
5.3.3 Kunden werden ermutigt, sich vor jeglichen Wartungs- oder Reparaturarbeiten mit Precision Autotechnik AG in Verbindung zu setzen, um die Eignung der Produkte und Verfahren zu besprechen.
5.4 Alle Änderungen, die vom Kunden nach der Übergabe des Fahrzeugs vorgenommen werden, müssen intern dokumentiert werden, einschließlich des Datums, der Art der Änderung und der möglichen Auswirkungen auf die Garantie.
5.6 Farbmarkierungen:
5.6.1 Alle Dienstleistungen, die von der Precision Autotechnik AG durchgeführt werden, werden mit einer spezialisierten Farbe auf Schrauben und angepassten Komponenten markiert. Diese Markierung dient als Nachweis für Wartung oder Reparatur, die ausschließlich durch unsere Werkstatt durchgeführt wurde.
5.6.2 Bei jeder Garantieprüfung oder nachfolgenden Serviceleistung überprüft die Precision Autotechnik AG die Integrität der Farbmarkierungen. Das intakte Vorhandensein dieser Markierungen ist wesentlich für die fortlaufende Gültigkeit der Garantie.
5.6.3 Sollte während einer Inspektion oder Serviceleistung festgestellt werden, dass die Farbmarkierungen verändert, entfernt oder durch Arbeiten von Dritten (nicht Precision Autotechnik AG) überdeckt wurden, führt dies zu einer sofortigen Verletzung der Garantie.
6. Streitigkeiten und Rückerstattung
6.1 Im Falle einer Streitigkeit über die Qualität oder Eignung der gelieferten Teile oder der erbrachten Dienstleistungen muss der Kunde Precision Autotechnik AG schriftlich benachrichtigen und Einzelheiten der Streitigkeit angeben, innerhalb der vom Hersteller oder den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Frist.
6.2Precision Autotechnik AG verpflichtet sich, die Beschwerde des Kunden zu prüfen und, falls erforderlich, den Hersteller der betreffenden Teile zu kontaktieren, um Klärungen und/oder eine Lösung zu erhalten.
6.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Antwort des Herstellers abzuwarten, bevor er eine Rückerstattung oder eine sonstige Entschädigung verlangt. Precision Autotechnik AG wird den Kunden über die Entscheidung des Herstellers und, falls zutreffend, über die nächsten Schritte zur Beilegung des Streits informieren.
6.4 Wenn der Streit zugunsten des Kunden entschieden wird und eine Rückerstattung fällig ist, wird Precision Autotechnik AG die Rückerstattung innerhalb einer angemessenen Frist nach Beilegung des Streits bearbeiten.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, vollumfänglich mit Precision Autotechnik AG zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Beilegung des Streits bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Kaufbelege, Rechnungen und Wartungsprotokolle.
6.6 Der Kunde muss sich mit Precision Autotechnik AG in Verbindung setzen und um die Überprüfung des behaupteten Mangels bitten. Wenn der Mangel nicht als von der Werkstatt ersetztes Teil bestätigt wird, können Diagnosekosten zur Identifizierung des neuen Mangels anfallen.
7. Parkgebühren
7.1. Die Precision Autotechnik AG bietet für Fahrzeuge, die sich in Reparatur befinden, einen kostenlosen Parkplatz für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen an.
7.2. Wenn ein Fahrzeug länger als 7 aufeinanderfolgende Tage auf dem Gelände der Precision Autotechnik AG ohne Handlung oder Genehmigung des Kunden verbleibt, wird eine tägliche Parkgebühr von CHF 20 erhoben. Diese Gebühr wird nicht angewendet, wenn das Fahrzeug aufgrund von von der Werkstatt bestellten Ersatzteilen oder während von der Werkstatt durchgeführten Arbeiten auf dem Gelände verbleibt.
7.3. Parkgebühren werden nur dann erhoben, wenn das Fahrzeug aufgrund fehlender Kundenfreigaben, vom Kunden bestellter Teile oder anderer vom Kunden veranlasster Tätigkeiten, die nicht direkt mit den Dienstleistungen der Werkstatt verbunden sind, auf dem Gelände bleibt.
7.4. Die Precision Autotechnik AG wird den Kunden schriftlich oder per E-Mail benachrichtigen, bevor zusätzliche Parkgebühren erhoben werden. Der Kunde hat eine Frist von 5 Werktagen, um nach Erhalt der Benachrichtigung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
7.5. In Fällen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, können die Parkgebühren nach Ermessen der Precision Autotechnik AG überprüft werden.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die gesamte Haftung von Precision Autotechnik AG für Schäden am Fahrzeug des Kunden, aus welchem Grund auch immer, ist auf die Kosten für die Reparatur der Schäden oder den Ersatz des Fahrzeugs beschränkt, je nachdem, was zutrifft.
8.2 Precision Autotechnik AG haftet nicht für indirekte, zufällige, besondere, Folge- oder Strafschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder entgangene Geschäftschancen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen oder den gelieferten Teilen ergeben.
8.3 Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn Precision Autotechnik AG über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde und unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der der Anspruch beruht.
9. Lieferbedingungen
9.1 Precision Autotechnik AG gibt eine Schätzung der Zeit für die Fertigstellung der Dienstleistungen an und informiert den Kunden über das Datum und die Uhrzeit, zu denen das Fahrzeug zur Abholung bereitsteht.
9.2 Precision Autotechnik AG wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die geschätzten Termine und Zeiten einzuhalten, übernimmt jedoch keine Verantwortung für Verzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie zum Beispiel Verzögerungen bei der Lieferung von Teilen oder der Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschluss der Dienstleistungen und Zahlung der fälligen Gebühren und Kosten abzuholen. Precision Autotechnik AG behält sich das Recht vor, Lagergebühren für Fahrzeuge zu berechnen, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt werden.
10. Stornierung oder Änderung von Dienstleistungen
10.1 Der Kunde kann die Stornierung oder Änderung der vereinbarten Dienstleistungen beantragen, sofern diese Anfrage schriftlich und mit angemessener Vorlaufzeit vor Beginn der Dienstleistungen erfolgt.
10.2 Precision Autotechnik AG behält sich das Recht vor, eine Stornierungs- oder Änderungsgebühr zu erheben, um die Kosten für die Vorbereitung der Dienstleistungen oder die Beschaffung von Teilen zu decken.
10.3 Fordert der Kunde die Stornierung oder Änderung der Dienstleistungen nach Arbeitsbeginn an, kann Precision Autotechnik AG nach eigenem Ermessen dem Kunden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung oder Änderung angefallenen Kosten in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Kosten der erworbenen Teile, die Arbeitszeit der Mitarbeiter und andere damit verbundene Kosten.
10.4 Bestellte Teile und Rücknahmemodalitäten:
10.4.1 Stornierung nach Teilebestellung: Sobald Precision Autotechnik AG im Auftrag des Kunden bestimmte Teile (z. B. ein Getriebe oder andere Komponenten) bestellt hat und diese verfügbar sind, werden bei einer anschließenden Stornierung oder Änderung der vereinbarten Dienstleistungen, bei der der Kunde den Einbau oder die Verwendung dieser Teile ablehnt, Gebühren fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob mit den eigentlichen Arbeiten am Fahrzeug bereits begonnen wurde oder nicht.
10.4.2 Für die Rücknahme nicht benötigter oder nicht mehr gewünschter Teile wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% des Netto-Warenwerts der bestellten Teile erhoben. Dieser Betrag kompensiert die anfallenden Verwaltungs-, Lager- und Abwicklungskosten.
10.4.3 Etwaige Transportkosten oder Sonderfrachtkosten, die im Zusammenhang mit der Rücksendung oder Rückgabe dieser Teile anfallen, können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
10.4.4 Die Rückgabe von Teilen ist nur möglich, sofern diese unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung sind, und vom jeweiligen Lieferanten der Precision Autotechnik AG zurückgenommen werden. Sollte der Lieferant die Rücknahme verweigern oder sich auf eigene Geschäftsbedingungen berufen, die eine Rücknahme ausschließen, trägt der Kunde die vollen Kosten der bestellten Teile. In einem solchen Fall entfällt die Möglichkeit, lediglich eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% zu zahlen; stattdessen ist der gesamte Preis der Teile geschuldet.
10.4.5 Bei speziell angefertigten Teilen, Komponenten, die an die Fahrgestellnummer (VIN) des Fahrzeugs angepasst oder codiert wurden, oder anderen individuell hergestellten oder vorkonfigurierten Komponenten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit vom Hersteller oder Lieferanten nicht zurückgenommen werden können, haftet der Kunde für den vollen Preis der Teile. Eine Rückgabe oder Erstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen, unabhängig davon, ob die Montage bereits erfolgt ist oder nicht
11. Qualität
11.1 Precision Autotechnik AG akzeptiert nicht die Verwendung von gebrauchten Teilen, vom Kunden bereitgestellten Teilen oder Teilen von fragwürdigen Marken, da dies gegen die Qualitätsverfahren von Precision Autotechnik AG verstößt.
11.2 Precision Autotechnik AG verpflichtet sich, nur Originalteile oder Teile von gleichwertiger Qualität gemäß den Spezifikationen des Herstellers zu verwenden.
11.3 Precision Autotechnik AG behält sich das Recht vor, Dienstleistungen abzulehnen, die die Qualität oder Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen könnten.
11.4 Precision Autotechnik AG wird regelmäßige Qualitätskontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die erbrachten Dienstleistungen den Branchenstandards und den Erwartungen des Kunden entsprechen.
11.5 Der Kunde verpflichtet sich, mit Precision Autotechnik AG zusammenzuarbeiten und genaue und vollständige Informationen über das Fahrzeug und seine Serviceanforderungen bereitzustellen, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen gemäß den festgelegten Qualitätsstandards durchgeführt werden können.
12. Verantwortung für Dritte
12.1 Precision Autotechnik AG übernimmt keine Verantwortung für Schäden am Fahrzeug des Kunden, die von Dritten verursacht wurden, es sei denn, solche Schäden wurden durch Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten von Precision Autotechnik AG oder seinen Mitarbeitern verursacht.
12.2 Precision Autotechnik AG haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden, die vom Kunden beauftragt wurden, um Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen, es sei denn, solche Dritte wurden direkt von Precision Autotechnik AG beauftragt.
12.3 Der Kunde verpflichtet sich, Precision Autotechnik AG von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den von Dritten erbrachten Dienstleistungen ergeben, die vom Kunden beauftragt wurden.
12.4 Precision Autotechnik AG behält sich das Recht vor, die Durchführung von Dienstleistungen an Fahrzeugen abzulehnen, die zuvor von Dritten modifiziert oder repariert wurden, falls solche Modifikationen oder Reparaturen die Qualität oder Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen könnten.
12.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass von ihm beauftragte Dritte, die Arbeiten am Fahrzeug durchführen, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und keine Schäden am Fahrzeug oder an Dritten verursachen.
13. Offenlegung von Informationen
13.1 Precision Autotechnik AG verpflichtet sich, die Privatsphäre und Vertraulichkeit der persönlichen und geschäftlichen Informationen des Kunden gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu schützen.
13.2 Precision Autotechnik AG wird persönliche oder geschäftliche Informationen des Kunden ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung erforderlich.
13.3 Precision Autotechnik AG kann Kundeninformationen mit Lieferanten, Herstellern und anderen Dritten teilen, soweit dies für die Erbringung der vom Kunden angeforderten Dienstleistungen erforderlich ist, sofern diese Dritten sich verpflichten, die Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kundeninformationen zu schützen.
13.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, der Precision Autotechnik AG alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber ni cht bes chränk t auf , per sönl i che Informat ionen, Fahrzeuginformationen und Zahlungsinformationen.
13.5 Precision Autotechnik AG behält sich das Recht vor, Kundendaten nach Abschluss der Dienstleistungen gemäß den geltenden gesetzl ichen Best immungen oder für Regist r ierungs- und Garantiezwecke aufzubewahren. Zahlungsfristen
14. Zahlungsbedingungen
14.1 Kostenvoranschläge gelten nicht als Festpreise. Wenn der Kunde einem Kostenvoranschlag der Werkstatt zustimmt, können die Preise nur eine Schätzung darstellen. Änderungen bis zu 15% des Kostenvoranschlags sind ohne vorherige Benachrichtigung möglich. Änderungen darüber hinaus erfordern eine Benachrichtigung des Kunden durch die Precision Autotechnik AG, einschließlich der Ursache für die Änderung.
14.2 Neue Kunden müssen die Rechnungen bei der Abholung des Fahrzeugs bezahlen. Wenn der Kunde mindestens 3 Rechnungen in der Werkstatt bezahlt hat, kann er die Zahlungsart “Rechnung” (Zahlung per Überweisung innerhalb von 5 Tagen) wählen. Für Unternehmen gilt die gleiche Regelung, jedoch mit der Ausnahme, dass nach der 3. Rechnung ein Zahlungsziel von 30 Tagen für zukünftige Rechnungen gewährt wird.
14.3 Im Falle eines Defekts am Fahrzeug während der Zahlungsart “Rechnung” verpflichtet sich der Kunde, die Rechnung unabhängig von der Art des Defekts zu bezahlen. Die Defekte fallen unter die Garantie gemäß den Abschnitten 5 und 6.
14.4 Zahlungsmethoden:
14.4.1 Precision Autotechnik AG akzeptiert Barzahlung, EC-Karte und Überweisung. Kreditkartenzahlungen können zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.
14.4.2 Die Zahlung muss in der angegebenen Währung erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Falls der Kunde in einer anderen Währung zahlen möchte, können Währungsumrechnungsgebühren der Werkstatt anfallen.
14.5 Zahlungsverzug:
14.5.1 Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
14.5.2 Precision Autotechnik AG behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug zusätzliche Mahngebühren zu erheben und rechtliche Schritte zur Eintreibung der ausstehenden Beträge einzuleiten.
14.6 Eigentumsvorbehalt:
14.6.1 Die gelieferten Teile und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum der Precision Autotechnik AG.
14.5 Zahlungsverzug:
14.5.1 Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
14.5.2 Precision Autotechnik AG behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug zusätzliche Mahngebühren zu erheben und rechtliche Schritte zur Eintreibung der ausstehenden Beträge einzuleiten.
14.6 Die gelieferten Teile und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum der Precision Autotechnik AG.
15.Soziale Medien
Durch die Beauftragung unserer Dienstleistungen erteilt der Kunde der Precision Autotechnik AG die Erlaubnis, Videos, Fotos und/oder jegliche andere Arten von Medieninhalten, die das Fahrzeug des Kunden enthalten, während es sich in der Obhut der Precision Autotechnik AG befindet, für Werbe- und Marketingzwecke auf Social-Media Plattformen, Webseiten und anderen Marketingkanälen zu erfassen, zu verwenden und zu veröffentlichen.
15.1 Precision Autotechnik AG kann soziale Medien und andere Online Kommunikationsplattformen nutzen, um mit Kunden zu interagieren, Informationen über Dienstleistungen und Aktionen bereitzustellen und Inhalte im Zusammenhang mit dem Unternehmen und der Automobilindustrie zu teilen.
15.2 Indem der Kunde sich mit der Precision Autotechnik AG in sozialen Medien verbindet, erklärt er sich damit einverstanden, den von jeder Plattform festgelegten Regeln und Richtlinien zu folgen.
15.3 Precision Autotechnik AG übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die von Dritten auf sozialen Medien und anderen Online Kommunikationsplattformen geteilt werden.
15.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle von i h m a u f s o z i a l e n M e d i e n u n d a n d e r e n O n l i n e - Kommunikationsplattformen geteilten Inhalte den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen und keine Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzen.
15.5 Diese Autorisierung gilt für alle zukünftigen Besuche des Kunden bei der Precision Autotechnik AG, es sei denn, der Kunde widerruft diese Einwilligung ausdrücklich schriftlich.
16 Fotos und Videos
16.1 Precision Autotechnik AG kann Fotos und Videos vom Fahrzeug des Kunden während der Erbringung von Dienstleistungen aufnehmen, um diese für Dokumentations-, Qualitäts-, Marketing- und Werbezwecke zu verwenden.
16.2 Mit der Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und räumt der Precision Autotechnik AG das Recht ein, solche Fotos und Videos für geschäftliche Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen, anzuzeigen und zu verbreiten, ohne zusätzliche Entschädigung.
16.3 Precision Autotechnik AG verpflichtet sich, in den für Marketing- und Werbezwecke verwendeten Fotos und Videos keine persönlichen oder vertraulichen Informationen des Kunden offenzulegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor schriftlich zugestimmt.
17. Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs
17.1 Sofern möglich und abhängig von der Verfügbarkeit, kann Precision Autotechnik AG dem Kunden während der Durchführung von Reparaturen, Wartungsarbeiten oder sonstigen Dienstleistungen am Hauptfahrzeug ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell, eine bestimmte Marke, Motorisierung oder Ausstattungsklasse. Precision Autotechnik AG stellt nach eigenem Ermessen ein verfügbares Ersatzfahrzeug aus dem vorhandenen Fuhrpark bereit.
17.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Ersatzfahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen, die geltenden Straßenverkehrsvorschriften, die Herstelleranweisungen sowie alle von Precision Autotechnik AG festgelegten Nutzungseinschränkungen zu beachten. Der Kunde muss über einen gültigen Führerausweis verfügen und alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
17.3 Das Ersatzfahrzeug wird in der Regel mit einer obligatorischen Grundversicherung (z. B. Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung) bereitgestellt, deren Bedingungen dem Kunden vor Übergabe mitgeteilt werden. Für Schäden, Bußgelder, Verkehrsverstöße, Diebstahl oder Vandalismus, die nicht durch die Grundversicherung abgedeckt sind, haftet der Kunde. Über eventuelle Selbstbehalte (Franchisen) sowie mögliche zusätzliche Versicherungsoptionen und deren Kosten wird der Kunde vor der Übernahme des Ersatzfahrzeugs schriftlich informiert.
17.4 Das Ersatzfahrzeug wird in der Regel mit vollem Tank (oder gemäß den Bedingungen des jeweiligen Mietvertrags) übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben. Fehlende Kraftstoffmengen werden dem Kunden zuzüglich einer Servicepauschale in Rechnung gestellt. Precision Autotechnik AG kann zudem eine tägliche Kilometerbegrenzung festlegen. Überschreitet der Kunde diese, werden die entsprechenden Mehrkilometer gemäß den vorab mitgeteilten Konditionen zusätzlich berechnet.
17.5 Die Dauer der Nutzung des Ersatzfahrzeugs sowie etwaige Verlängerungsoptionen werden vor dessen Übergabe festgelegt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Precision Autotechnik AG möglich und kann zusätzliche Gebühren nach sich ziehen. Bei verspäteter Rückgabe können weitere Kosten entstehen. Das Ersatzfahrzeug ist im Zustand der Übergabe zurückzugeben, abgesehen von normalem Verschleiß, und der Kunde hat Precision Autotechnik AG unverzüglich über sämtliche Schäden, mechanische Probleme oder Vorfälle während der Mietdauer zu informieren.
17.6 Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs ist eine freiwillige Serviceleistung von Precision Autotechnik AG und stellt keine rechtliche Verpflichtung dar. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht. Precision Autotechnik AG behält sich das Recht vor, die Überlassung des Ersatzfahrzeugs zu verweigern oder zu beenden, falls der Kunde gegen die vereinbarten Bedingungen verstößt oder technische, rechtliche oder logistische Gründe entgegenstehen.
17.7 Sauberkeit, Rauchen, Tiertransport und persönliche Gegenstände
17.7.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Ersatzfahrzeug in einem ordnungsgemäß gepflegten Zustand zurückzugeben. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe übermäßig verschmutzt, mit unangenehmen Gerüchen behaftet oder in einem unzumutbaren Zustand, kann Precision Autotechnik AG zusätzliche Reinigungsgebühren erheben.
17.7.2 Das Rauchen im Ersatzfahrzeug ist untersagt. Bei Verstößen werden zusätzliche Kosten für Reinigung oder Aufbereitung fällig.
17.7.3 Der Transport von Tieren ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Precision Autotechnik AG erlaubt. Für Schäden oder Verunreinigungen, die durch Tiere verursacht werden, haftet der Kunde.
17.7.4 Precision Autotechnik AG übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die im Ersatzfahrzeug zurückgelassen oder darin transportiert werden. Der Kunde wird aufgefordert, vor Rückgabe des Fahrzeugs alle Wertgegenstände zu entfernen.
18 Gesetz und Gerichtsbarkeit
18.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht des Landes oder Bundesstaates, in dem die Precision Autotechnik AG ansässig ist, und sind entsprechend auszulegen.
18.2 Jegliche Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen und der Bereitstellung von Teilen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes oder Bundesstaates, in dem die Precision Autotechnik AG ansässig ist.
18.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sich der Zuständigkeit der oben genannten Gerichte zu unterwerfen und verzichtet auf jegliche Einwände gegen die Zuständigkeit oder den Gerichtsstand dieser Gerichte.
18.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung ausgeschlossen und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
18.5 Das Unterlassen der Precision Autotechnik AG, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.
18.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Precision Autotechnik AG in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen und bereitgestellten Teile dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Verständigungen und Verhandlungen, schriftlich oder mündlich, zwischen dem Kunden und der Precision Autotechnik AG.
Mietbedingungen für Fahrzeuge (Verbrenner und Elektro)
1. Gegenstand
1.1. Diese Mietbedingungen regeln die Vermietung von Fahrzeugen (Verbrennungs- und Elektrofahrzeugen) durch die Precision Autotechnik AG an den Kunden sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien während der Mietdauer.
1.2. Der Abschluss eines jeden Mietvertrags setzt voraus, dass der Kunde die vorliegenden Bedingungen in vollem Umfang akzeptiert.
2. Berechtigung und Dokumente
2.1. Der Kunde muss einen gültigen Führerausweis (passend zur Fahrzeugkategorie) und einen amtlichen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder gleichwertig) vorlegen, wenn er das Fahrzeug entgegennimmt.
2.2. Die Precision Autotechnik AG behält sich das Recht vor, die Vermietung abzulehnen, falls der Kunde die erforderlichen Dokumente nicht vorlegt oder wenn objektive Gründe vorliegen, die gegen die Übergabe des Fahrzeugs sprechen (z. B. Zahlungsausfälle oder erhebliches Kreditrisiko).
2.3. Sämtliche Zusatzfahrer müssen ebenfalls ihren Führerausweis und einen amtlichen Identitätsnachweis vorlegen. Sie müssen im Mietvertrag aufgeführt sein, damit sie berechtigt sind, das Fahrzeug zu führen.
3. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs
3.1. Zustand des Fahrzeugs:
Das Fahrzeug wird dem Kunden in einem einwandfreien technischen Zustand, gereinigt und mit allen erforderlichen Dokumenten übergeben, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.2. Kraftstoff- bzw. Ladestand:
• Verbrennerfahrzeuge: Das Fahrzeug wird in der Regel mit vollem Tank übergeben und muss mit vollem Tank zurückgegeben werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
• Elektrofahrzeuge: Das Fahrzeug wird mit mindestens 80 % Batterieladung übergeben und muss mit demselben oder höherem Ladestand zurückgegeben werden (i. d. R. ebenfalls 80 % oder gemäss anderslautender Absprache).
3.3. Rückgabezeitpunkt und -ort:
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vertraglich festgelegten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben, sofern keine schriftliche Genehmigung für eine Änderung vorliegt. Bei verspäteter Rückgabe kann die Precision Autotechnik AG zusätzliche Gebühren pro Tag oder pro Stunde erheben, wie im Vertrag näher festgelegt.
3.4. Überprüfung auf Schäden und persönliche Gegenstände:
Das Fahrzeug muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es überlassen wurde, abgesehen von üblichem Verschleiss. Neu aufgetretene Schäden werden dem Kunden gemäss den Regelungen zur Haftung und Versicherung in Rechnung gestellt.
Die Precision Autotechnik AG haftet nicht für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, weder bei Diebstahl, Einbruch noch Verlust.
3.5. Eingriff bei Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung:
Bei Zahlungsverzug oder schwerwiegender Verletzung dieser Mietbedingungen durch den Kunden behält sich die Precision Autotechnik AG das Recht vor:
• das Fahrzeug an jedem beliebigen Standort zu übernehmen, ohne vorherige Ankündigung;
• dem Kunden den Zugang zu Schlüsseln oder der Fahrzeug-App zu verweigern;
• die Geschwindigkeit des Fahrzeugs per Fernzugriff zu begrenzen oder das Fahrzeug zu blockieren (sofern technisch und rechtlich zulässig).
4. Nutzungsbedingungen
4.1. Allgemeine Pflichten:
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu fahren und alle geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.
4.2. Kilometerlimit:
Pro Miettag sind 100 km inklusive. Für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer wird 1 CHF berechnet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
4.3. Besondere Verbote:
• Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, sofern nicht schriftlich anders geregelt.
• Die Mitnahme von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung.
• Die Teilnahme an Rennen oder sportlichen Veranstaltungen sowie sonstige zweckentfremdete Nutzung ist verboten.
• Der Transport von gefährlichen oder illegalen Gütern ist untersagt.
• Eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Precision Autotechnik AG nicht gestattet.
4.4. Verantwortung für Verstösse:
Sämtliche Ordnungswidrigkeiten, Bussgelder oder andere Verkehrsverstösse während der Mietdauer gehen zu Lasten des Kunden. Bei behördlichen Anfragen kann die Precision Autotechnik AG die Kundendaten weitergeben.
4.5. Pannen und Hilfeleistung:
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist unverzüglich die Precision Autotechnik AG zu benachrichtigen und ihren Anweisungen zu folgen. Der Kunde darf Reparaturen nur in dringenden Notfällen veranlassen und muss alle Belege für eine eventuelle Kostenüberprüfung aufbewahren.
4.6. Besonderheiten für Elektrofahrzeuge:
• Der Kunde ist verantwortlich für das korrekte Aufladen an geeigneten Ladestationen.
• Schäden durch unsachgemässe Handhabung von Ladestationen oder Ladekabeln gehen zulasten des Kunden.
• Der Kunde hat den Batteriestand im Auge zu behalten, um ein Liegenbleiben durch leere Batterie zu vermeiden.
4.7. Fernzugriff und Überwachung (z. B. bei Tesla-Fahrzeugen):
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Precision Autotechnik AG Zugriff auf bestimmte Fahrzeugdaten hat, die über die App oder andere Systeme des Fahrzeugherstellers bereitgestellt werden können (z. B. Standort, Ladestand, Kameras, Fahrzeugzustand).
• Die Precision Autotechnik AG nutzt diese Daten ausschliesslich zum Schutz des Mietfahrzeugs, zur Kundenassistenz, zur Fahrzeugflottenverwaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
• Bei Zahlungsverzug, Unterschlagungsverdacht oder sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann die Precision Autotechnik AG die verfügbaren Fernfunktionen nutzen, um das Fahrzeug zu orten, zu sperren oder in der Geschwindigkeit zu begrenzen (gemäss Ziff. 3.5).
5. Kraftstoff- und Laderichtlinien
5.1. Verbrennungsmotor:
• Das Fahrzeug wird in der Regel vollgetankt übergeben.
• Wird es nicht vollgetankt zurückgebracht, stellt die Precision Autotechnik AG dem Kunden die fehlende Kraftstoffmenge zuzüglich einer Servicegebühr in Rechnung.
5.2. Elektrofahrzeuge:
• Das Fahrzeug wird mit mindestens 80 % Akkuladung übergeben.
• Bei Rückgabe unter 80 % wird die erforderliche Strommenge bis zum Erreichen dieses Werts sowie eine allfällige Servicepauschale in Rechnung gestellt.
• Der Kunde hat die Anweisungen der Precision Autotechnik AG und/oder des Fahrzeugherstellers hinsichtlich des Ladevorgangs zu befolgen.
5.2.2. Kosten für Tesla Supercharger
Nutzt der Kunde während der Mietdauer mit einem Tesla-Fahrzeug die Tesla-Supercharger, werden die dabei anfallenden Kosten direkt über das Konto der Precision Autotechnik AG abgerechnet. Diese Gebühren werden dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs bzw. mit Rechnungsstellung zu begleichen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle während der Mietdauer entstandenen Supercharger-Gebühren von ihm übernommen werden.
6. Versicherung und Selbstbehalt
6.1. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Miete einen Grundversicherungsschutz für Haftpflicht und/oder Vollkasko, dessen Bedingungen und Deckungsumfang im Mietvertrag angegeben sind.
6.2. Bei Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen Schäden kann ein Selbstbehalt anfallen, dessen Höhe im 1500.-CHf festgelegt.
6.3. Sind Schäden nicht durch die Versicherung gedeckt (z. B. Fahren unter Einfluss von Alkohol/ Drogen, grobe Fahrlässigkeit oder strafbare Handlungen), haftet der Kunde für den vollen Schaden (Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffung).
6.4. Auf Wunsch kann der Kunde gegen einen Aufpreis weitere Versicherungsoptionen (z. B. Reduktion oder Ausschluss des Selbstbehalts) hinzubuchen, sofern diese von der Precision Autotechnik AG angeboten werden.
6.5. Kaskoversicherung
Sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, besteht kein automatischer Anspruch auf eine Vollkaskoversicherung. Der Kunde kann sich vor Abschluss des Mietvertrags über das Vorhandensein und den Umfang einer Vollkasko-Deckung informieren und bei Bedarf eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen, sofern diese von der Precision Autotechnik AG angeboten wird. Falls keine Vollkaskoversicherung vereinbart wird, haftet der Kunde für sämtliche Schäden gemäß Ziffer 7.1 bis 7.4.
7. Haftung des Kunden
7.1. Der Kunde haftet für alle Schäden, Verluste oder Kosten, die durch unsachgemässe oder fahrlässige Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden.
7.2. Manipulationen am Fahrzeugsystem, insbesondere an Elektrofahrzeugen (z. B. Softwareeingriffe) oder Tuning bei Verbrennungsfahrzeugen, sind strengstens untersagt. Verstössen hiergegen werden als grobe Fahrlässigkeit eingestuft und gehen in vollem Umfang zulasten des Kunden.
7.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verstösst schwerwiegend gegen diese Mietbedingungen, kann die Precision Autotechnik AG neben den in Ziff. 3.5 und 4.7 genannten Massnahmen Schadenersatz für entstandene Verluste fordern.
7.4. Der Kunde muss das Fahrzeug jederzeit sicher abstellen. Bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus ist unverzüglich die Polizei und die Precision Autotechnik AG zu benachrichtigen.
8. Kaution / Depot
8.1. Die Precision Autotechnik AG kann vor Übernahme des Fahrzeugs eine Kaution verlangen (z. B. in Form eines Kreditkarten-Betrags oder einer Barkaution), um eventuelle Schäden oder nicht gedeckte Kosten abzudecken.
8.2. Nach Rückgabe des Fahrzeugs und Prüfung des Zustands wird die Kaution dem Kunden zurückerstattet, abzüglich eventuell anfallender Beträge (z. B. Selbstbehalt, Kraftstoffkosten, Mehrkilometer).
8.3. Eine allfällige Verrechnung wird dem Kunden transparent mitgeteilt und begründet.
9. Verlängerung und Stornierung des Mietvertrags
9.1. Der Kunde kann vor Ablauf des Mietzeitraums um eine Verlängerung bitten, die jedoch der schriftlichen Zustimmung der Precision Autotechnik AG bedarf. Liegt keine Zustimmung vor, so ist das Fahrzeug fristgerecht zurückzugeben; andernfalls können zusätzliche Tages- oder Stundenpreise sowie Vertragsstrafen anfallen.
9.2. Falls der Kunde vor der Fahrzeugübernahme vom Vertrag zurücktritt, kann eine Stornogebühr erhoben werden. Deren Höhe hängt vom Zeitpunkt der Stornierung ab und ist im Mietvertrag geregelt.
9.3. Die Precision Autotechnik AG ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:
• der Kunde gegen diese Mietbedingungen in schwerwiegender Weise verstösst;
• das Fahrzeug für illegale Zwecke missbraucht wird;
• der Kunde Dokumente oder Angaben fälscht;
• der Kunde fällige Zahlungen (z. B. Verlängerungsgebühren) nicht leistet.
10. Datenschutz
10.1. Die Precision Autotechnik AG erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
10.2. Telemetrie- und Standortdaten (z. B. bei Tesla-Fahrzeugen):
• Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Precision Autotechnik AG auf bestimmte Daten (wie Standort, Ladezustand, Diagnoseinformationen, Kameras – sofern technisch möglich) zugreifen kann.
• Die Erhebung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschliesslich zur Fahrzeugflottenverwaltung, Kundenbetreuung, Diebstahlprävention, Sicherheit und Einhaltung rechtlicher Vorschriften.
• Aufzeichnungen von Kameras oder Fahrdaten werden nur ausgewertet, wenn dies aus rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder Schadensermittlungs-Gründen erforderlich ist.
10.3. Die gespeicherten personenbezogenen Daten und Telemetriedaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung der genannten Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Der Kunde hat gemäss Gesetz das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der eigenen Daten.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Höhere Gewalt:
Die Precision Autotechnik AG haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Streiks, militärische Konflikte, Pandemien, behördliche Einschränkungen usw.).
11.2. Geltendes Recht und Gerichtsstand:
Diese Mietbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Geschäftssitz der Precision Autotechnik AG.
11.3. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.4. Sprachversionen:
Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen dieser Mietbedingungen gilt die deutsche Fassung, sofern nicht anders angegeben.
12. Anerkennung
Durch Unterzeichnung des Mietvertrags, Auftragsbestätigung oder durch Leistung einer (An-)Zahlung erkennt der Kunde an, diese Mietbedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben und sich an die darin festgelegten Pflichten zu halten.